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   OLG Rostock, 02.11.2004 - 2 Ss (OWi) 289/04 I 197/04   

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https://dejure.org/2004,11240
OLG Rostock, 02.11.2004 - 2 Ss (OWi) 289/04 I 197/04 (https://dejure.org/2004,11240)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.11.2004 - 2 Ss (OWi) 289/04 I 197/04 (https://dejure.org/2004,11240)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. November 2004 - 2 Ss (OWi) 289/04 I 197/04 (https://dejure.org/2004,11240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge; Ermessensspielraum bezüglich der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen zur Ablehnung eines Antrages auf Entbindung von der Anwesenheitspflicht; Verjährung einer Ordnungswidrigkeit

  • Judicialis

    OWiG § 17 Abs. 2; ; OWiG § ... 31 Abs. 2 Nr. 3; ; OWiG § 33 Abs. 3 S. 2; ; OWiG § 73 Abs. 2; ; OWiG § 74 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; StPO § 145 a; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 1; ; FahrpersonalG § 8 Abs. 1; ; FahrpersonalG § 8 Abs. 1 Nr. 5; ; FahrpersonalG § 8 Abs. 2; ; FahrpersonalVO § 4 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Rechtsbeschwerde gegen Verwerfung des Einspruchs bei abgelehnter Entbindung von der Anwesenheitspflicht - Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten nach Fahrpersonalgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Die Rechtmäßigkeit der Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG kann nur mit einer zulässig erhobenen Verfahrensrüge geprüft werden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 13.06.1995 - 5 Ss OWi 207/95
    Auszug aus OLG Rostock, 02.11.2004 - 2 Ss OWi 289/04
    Ist die in rechter Form und Frist angebrachte Rechtsbeschwerde nicht oder nicht ordnungsgemäß begründet worden, so ist das Rechtsmittel auch dann als unzulässig zu verwerfen, wenn der Tatrichter ein Verfahrenshindernis übersehen hatte (BGH 16, 115; OLG Düsseldorf VRS 89, 464; Göhler a.a.O. § 31 Rdnr. 19).".
  • OLG Köln, 30.07.1998 - Ss 359/98
    Auszug aus OLG Rostock, 02.11.2004 - 2 Ss OWi 289/04
    Generell muss dargelegt werden, ob überhaupt die Voraussetzungen einer Entbindung gemäß § 73 Abs. 2 OWiG vorlagen (Göhler a. a. O. § 74 Rdnr. 48 b m. w. N.; OLG Köln NZV 1998, 474).
  • OLG Zweibrücken, 12.10.1999 - 1 Ss 195/99

    Entbindung des Betroffenen von der Pflicht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen

    Auszug aus OLG Rostock, 02.11.2004 - 2 Ss OWi 289/04
    Darüber hinaus bedurfte es auch der Darlegung, ob in der Hauptverhandlung eine Beweisaufnahme durch Zeugen oder andere Beweismittel vorgesehen war und ggf. warum deren Ergebnis den Betroffenen nicht dazu hätte veranlassen können, mit einer Änderung seiner bisherigen Verteidigung zu reagieren (vgl. OLG Zweibrücken NZV 2000, 304).
  • OLG Köln, 28.01.1983 - 1 Ss 9/83
    Auszug aus OLG Rostock, 02.11.2004 - 2 Ss OWi 289/04
    Bei der Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen unter dem Gesichtspunkt der Verjährung ist deshalb von einer fahrlässigen Begehung der Tat auszugehen (vgl. OLG Köln VRS 65, 73).
  • FG Hamburg, 14.07.2004 - I 197/04

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen gerichtlichen AdV-Antrag

    Auszug aus OLG Rostock, 02.11.2004 - 2 Ss OWi 289/04
    2 Ss (OWi) 289/04 I 197/04.
  • OLG Karlsruhe, 13.02.1991 - 2 Ss 202/90
    Auszug aus OLG Rostock, 02.11.2004 - 2 Ss OWi 289/04
    In der Rechtsbeschwerderechtfertigung wird weder - wie erforderlich - der im Bußgeldbescheid erhobene Tatvorwurf noch die konkrete Beweislage vorgetragen (vgl. dazu Göhler a. a. O. Rdnr. 48 c; OLG Karlsruhe VRS 81, 43; OLG Düsseldorf VRS 89, 137).
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